Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmung
Die folgenden allgemeinen Teilnahme- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Vertrags- und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmen Alpmia GmbH, Lena-Christ-Straße 2 in 82031 Grünwald (München), gesetzl. vertreten durch Kristina Astakhova (im Folgenden „Alpmia“ genannt), und dem Teilnehmer (im Folgenden „Teilnehmer“ 1 genannt; „Alpmia“ und „Teilnehmer“ im Folgenden auch „Beteiligte“ genannt) in Bezug auf die von Alpmia angebotenen Deutschkurse und sonstigen Bildungsmaßnahmen (im Folgenden: „Bildungsmaßnahme“ genannt).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Teilnehmers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Alpmia ihrer Geltung schriftlich zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn in Kenntnis der AGB des Teilnehmers von Alpmia die Bildungsmaßnahme erbracht wird.
Mit der Buchung einer Bildungsmaßnahme erklärt sich der Teilnehmer mit der Geltung dieser AGB einverstanden. Dieselben werden ihm im Zeitpunkt des Vertragsschlusses, siehe sogleich, sowie auf der Internetseite von Alpmia jederzeit einsehbar zur Verfügung gestellt.
2. Allgemeines & Kursorganisation
2.1 An den Bildungsmaßnahmen von Alpmia kann jede Person teilnehmen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht dabei nicht.
2.2 Bildungsmaßnahmen i.S.d. vorliegenden AGB sind:
Workshops = Dauer der Bildungsmaßnahme: maximal 2 Tage;
Intensivkurse = Dauer der Bildungsmaßnahme: maximal 5 Wochen;
Sprach/Fachkurse = Dauer der Bildungsmaßnahme: maximal 4 Monate;
Sprachniveau-Kurse = Dauer der Bildungsmaßnahme: maximal 9 Monate;
Individueller Einzelunterricht = Dauer der Bildungsmaßnahme: individuell
2.3 Eine Unterrichtseinheit dauert 45 min und erfolgt in Doppelstunden (90 Minuten). Sie wird als je nach Vereinbarung und ausgewählter Maßnahme als Gruppen- oder Einzelunterricht durchgeführt. Individueller Einzelunterreicht findet nach individueller Vereinbarung statt.
2.4 Alle Vereinbarungen bzgl. Zeiten, Kursinhalten sowie – Dauer werden ausschließlich mit Alpmia und nicht mit den jeweiligen Lehrkräften getroffen. Der Teilnehmer kann die Lehrkräfte von Alpmia nicht selbst verpflichten, sondern muss diese ausschließlich über Alpmia beauftragen. Ein Anspruch auf die Unterrichtung durch eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht. Für ausgefallene Unterrichtseinheiten (UE) bietet Alpmia Ersatzunterrichtseinheiten an.
2.5 Ein Wechsel der Lehrkraft ist – soweit nicht anderweitig von Alpmia gegenüber dem Teilnehmer kommuniziert – Bestandteil der Alpmia-Methode und berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Kündigung desselben.
2.6 Die Teilnahme an einer bei Alpmia gebuchten Bildungsmaßnahme begründet keinen Anspruch des Teilnehmers hinsichtlich der Teilnahme an einer weiteren Bildungsmaßnahme (etwa einen Kurs im Folgemonat). Eine Kursplatzreservierung wird seitens Alpmia ausdrücklich nicht angeboten. Jeder Teilnehmer hat entsprechend frühzeitig die gewünschte weitere Bildungsmaßnahme zu buchen.
2.7 Sollte die Mindestteilnehmerzahl von 51% der jeweils angegeben Gruppengröße nicht erreicht werden, behält sich Alpmia vor, den Kurs zu verkürzen oder abzusagen. Etwaige Gebühren für seitens Alpmia verkürzte / abgesagte Kurse werden erstattet oder im Einverständnis des Teilnehmers mit Folgegebühren verrechnet. Alpmia und der Teilnehmer stimmen sich diesbezüglich ab.
3. Anmeldung & Vertragsschluss
3.1 Für jede Bildungsmaßnahme erfolgt eine Bestätigung der Anmeldung durch Alpmia. Die Vertragssprache ist Deutsch.
3.2 Die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für die von dem Teilnehmer ausgewählten Bildungsmaßnahmen wird geprüft. Die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen ist Voraussetzung für die Teilnahme und sogleich Bedingung für den Vertragsschluss.
3.3 Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und Alpmia kommt entsprechend dann zustande, wenn die Anmeldung von Alpmia geprüft und in Text- oder Schriftform (E-Mail, Brief …) bestätigt wurde. Neben der Vertragsbestätigung werden dem Teilnehmer eine Kopie der vorliegenden AGB sowie Datenschutz- und Widerrufsinformationen von Alpmia übersandt.
4. Gebühren & Zahlungsbedingungen
4.1 Für die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme werden seitens Alpmia Kursgebühren erhoben, deren jeweilige Höhe von der Bildungsmaßnahme abhängig ist. Vertragsbestandteil ist die im Zeitpunkt der Anmeldung gültige Preisliste von Alpmia. Es steht Alpmia dabei frei, mit einem Teilnehmer einen Nachlass auf die Kursgebühren zu vereinbaren, wobei eine solche Vereinbarung nur in zumindest Textform zu treffen ist.
4.2 Die Kursgebühren beinhalten, soweit nichts Abweichendes vereinbart,
Einstufungstest, Unterricht,
Lernmaterialien, für den Unterricht notwendige Lizenzen,
Teilnahmebescheinigung sowie Betreuungsservice.
4.3 Die Kursgebühr und ihre Fälligkeit sind unabhängig von der Leistung Dritter.
4.4 Die Kursgebühr ist – soweit nichts Abweichendes vereinbart ist – mit Rechnungsstellung sofort und ohne Abzüge fällig und ist vor Kursbeginn per Banküberweisung (bis spätestens eine Wochen nach Erhalt der Rechnung), oder in BAR gegen Quittung und Rechnung an Alpmia zu entrichten.
Für Bildungsmaßnahmen, die länger als zwei Monate andauern, kann dem Teilnehmer seitens Alpmia die Gelegenheit gegeben werden, die Kursgebühr in monatlichen Raten zu zahlen. Soweit nicht Abweichendes vereinbart, hat die Ratenanzahl dabei maximal den Monaten der Laufzeit der Bildungsmaßnahme zu entsprechen wobei die erste monatliche Rate zum jeweils 1. desjenigen Monats fällig ist, der auf den Monat des Beginns der Bildungsmaßnahme folgt.
(z.B. Beginn der Bildungsmaßnahme am 10.05.; Laufzeit der Bildungsmaßnahme: 6 Monate; Kursgebühren beispielhaft 1.500,00 EUR brutto; Ratenanzahl entsprechend der Laufzeit: 6; Ratenhöhe somit 250,00 EUR brutto (1.500,00 EUR brutto / 6); Fälligkeit der 1. Rate zum 01.06.)
4.5 Im Falle einer mehr als 5 Werktagen verspäteten Zahlung (Datum des Zahlungseingangs) ist ALpmia dazu berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 5,00 EUR brutto für jede Mahnung gegenüber dem Teilnehmer zu erheben. Der Teilnehmer trägt zudem die Kosten von etwaigen Rücklastschriften, so er dies zu vertreten hat (etwa fehlende Deckung / sonstiges eigenes Verschulden). Es bleibt dem Teilnehmer dabei jederzeit vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass Alpmia kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4.6 Gerät der Teilnehmer mit mehr als zwei monatlichen Raten in Rückstand erlischt die Ratenzahlungsvereinbarung und die in diesem Zeitpunkt noch offene Kursgebühr wird sofort in gesamter Höhe fällig.
5. Umbuchung, Stornierung und Kündigung
5.1 Der Teilnehmer hat das Recht, gegenüber Alpmia gem. nachfolgenden Bestimmungen eine Umbuchung oder Stornierung einer gebuchten Bildungsmaßnahme vorzunehmen.
Das grundsätzlich bestehende, gesetzliche Widerrufsrecht des Teilnehmers – siehe Punkt 3.3 und die entsprechenden Widerrufsinformationen, die auch jederzeit über die Homepage von Alpmia abgerufen werden können – bleibt hiervon klarstellend jederzeit unberührt. Es gelten diesbezüglich die gesetzlichen Regelungen.
5.2 Hinsichtlich der Umbuchung und Stornierung von Bildungsmaßnahmen i.S.v. Punkt 2.2 dieser AGB ist wie folgt zu unterscheiden:
5.2.1 Die Umbuchung oder Stornierung von Workshops und Intensivkursen ist
bis spätestens 12 Wochen vor Kursbeginn gegen eine Bearbeitungs- und Verwaltungspauschale in Höhe von 50 % der vereinbarten Kursgebühr pro Bildungsmaßnahme möglich möglich;
bis spätestens 8 Wochen vor Kursbeginn gegen eine Bearbeitungs- und Verwaltungspauschale in Höhe von 75 % der vereinbarten Kursgebühr pro Bildungsmaßnahme möglich;
nach diesem Zeitpunkt (weniger als 8 Wochen vor oder bereits nach Kursbeginn) nicht mehr möglich, vielmehr sind in diesem Fall die jeweils vereinbarten Kursgebühren ohne Abzug vollständig an Alpmia zu zahlen.
Dem Teilnehmer bleibt diesbezüglich der Nachweis vorbehalten, dass Alpmia Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe als die der vorgenannten Kostenpauschale entstanden sind.
5.2.2 Die Umbuchung oder Stornierung von Sprach/Fachkursen sowie Sprachniveau-Kursen ist
bis spätestens 12 Wochen vor Kursbeginn gegen eine Bearbeitungs- und Verwaltungspauschale in Höhe von 75,00 EUR pro Bildungsmaßnahme möglich;
nach diesem Zeitpunkt (weniger als 12 Wochen vor oder bereits nach Kursbeginn) nicht mehr möglich, vielmehr sind in diesem Fall die jeweils vereinbarten Kursgebühren ohne Abzug vollständig an Alpmia zu zahlen.
Dem Teilnehmer bleibt diesbezüglich der Nachweis vorbehalten, dass Alpmia Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe als die der vorgenannten Kostenpauschale entstanden sind.
5.2.3 Die Umbuchung oder Stornierung von individuellem Einzelunterricht kann nur bis spätestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn – bei einem für Montag vorgesehenen Unterricht bis Freitag um 12.00 Uhr – abgesagt werden. Vereinbarte Unterrichtstermine, die nach diesem Zeitpunkt abgesagt oder ohne Absage nicht in Anspruch genommen werden, werden voll berechnet. Dem Teilnehmer bleibt diesbezüglich der Nachweis vorbehalten, dass Alpmia Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe als die vorgenannten entstanden sind.
5.3 Die Umbuchung einer Bildungsmaßnahme sowie die Umbuchung oder Stornierung von individuellem Einzelunterricht muss zumindest in Textform (Brief / E-Mail) gegenüber Alpmia selbst – nicht gegenüber Lehrkräften; dieselben sind ausdrücklich nicht zur Entgegennahme berechtigt – erfolgen, die Stornierung einer Bildungsmaßnahme (mit Ausnahme des vorgenannten individuellen Einzelunterrichts) in Schriftform (Brief).
Für die Fristwahrung ist jeweils der Posteingang (Brief / Mail) bei Alpmia entscheidend. Der Teilnehmer hat insofern Rücksicht auf etwaige Postlaufzeiten / Streiks etc. zu nehmen.
5.4 Wurde zwischen Alpmia und einem Teilnehmer bei Vertragsschluss ein Nachlass für die betreffende Bildungsmaßnahme vereinbart, entfällt dieser Nachlass im Falle eines Rücktritts rückwirkend.
5.5 Den Beteiligten steht es frei, im Falle eines Umbuchungs- oder Stornierungswunsches des Teilnehmers nach Kursbeginn eine individuelle Abrede zu treffen. Eine solche Abrede ist zumindest in Textform zu treffen.
5.6 Darüber hinaus gelten für die Zeit ab Beginn der jeweiligen Bildungsmaßnahme die folgenden Kündigungsrechte:
5.6.1 Eine ordentliche Kündigung ist – gleich durch wen – mit Blick auf die befristeten Laufzeiten der Bildungsmaßnahmen ausgeschlossen.
5.6.2 „Außerordentliche Kündigung“: Das Vertragsverhältnis zwischen Alpmia und dem Teilnehmer kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund (höhere Gewalt) ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Die Kündigung kann dabei nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen, wobei die Frist mit dem Zeitpunkt beginnt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
5.6.3 Im Falle einer vom Teilnehmer selbstverschuldeten außerordentlichen Kündigung ist/sind die in diesem Zeitpunkt offene Kursgebühr/en sofort zur Zahlung fällig. Bereits gezahlte Kursgebühren werden bis zum Datum der Kündigung nicht erstattet bzw. von Alpmia einbehalten.
5.6.4 Im Falle einer nicht vom Teilnehmer selbstverschuldeten außerordentlichen Kündigung gelten die gesetzlichen Regelungen.
5.7 Sollten aufgrund von Fördermaßnahmen / -richtlinien / Bildungsvorgaben oder sonstige, zwingende gesetzliche Vorschriften andere Kündigungsfristen und / oder -regelungen gelten, so haben diese V orrang.
6. Widerrufsrecht des Teilnehmers
Der Teilnehmer hat – so er Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist („Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.“) – bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts (z.B. Kursbuchung online) grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über welches Alpmia nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben vollumfänglich informiert;
Auf Punkt 3.3 sowie die dort genannten Dokumente (Widerrufsinformation incl. Muster Widerrufsformular), die jedem Teilnehmer im Zeitpunkt des Vertragsschlusses übersandt werden und jederzeit über die Homepage von Alpmia abrufbar sind wird Bezug genommen.
Der Vollständigkeit und Transparenz halber sei darauf hingewiesen, dass das Widerrufsrecht – so der Teilnehmer wünscht, dass Alpmia bereits vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt – bei vollständiger Vertragserfüllung ausgeschlossen ist.
7. Pflichten, Leistungen und Rechte von Alpmia
7.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Beschreibungen und Preislisten im jeweils gültigen Portfolio von Alpmia maßgebend. Alpmia setzt sich aktiv, engagiert und kompetent dafür ein, dass alle Fertigkeiten und Kenntnisse, die zum Erreichen des jeweiligen Bildungszieles eines Teilnehmers notwendig sind, vermittelt werden; evtl. geltende, zwingenden Richtlinien bzw. Prüfungsordnungen werden jederzeit zugrunde gelegt. Die von Alpmia gemachten Vorgaben bezüglich benötigter Unterrichtseinheiten sowie erforderlichen Methoden zum Erreichen eines Zieles beruhen auf langjährigen Erfahrungen und können im Einzelfall von tatsächlichen Erfordernissen bzw. Anforderungen abweichen.
Wie bereits beschrieben kann das Erreichen eines bestimmten Lern-, Unterrichts-, und Prüfungserfolgs seitens Alpmia dabei zu keinem Zeitpunkt garantiert werden, da ein solcher Erfolg maßgeblich von der aktiven Mitarbeit, der Motivation und den Fähigkeiten des Teilnehmers abhängt. Ebenso wenig übernimmt Alpmia hierfür die Haftung.
7.2 Der Unterricht wird im Rahmen des zu Beginn des Kurses gültigen Angebotes erteilt. Alpmia behält sich Änderungen vor, jedoch darf das Bildungsziel nicht verändert werden.
7.3 Soweit wesentliche Änderungen vor oder während der Bildungsmaßnahme notwendig werden, sind diese dem Teilnehmer bekannt zu geben. Der Wechsel einer Lehrkraft ist keine wesentliche Änderung in diesem Sinne, siehe Punkt 2.5. Sie berechtigt den Teilnehmer insofern weder zur Kündigung noch zur Minderung der Kursgebühren. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.4 Alpmia behält sich wie beschrieben vor, wegen nicht ausreichender Teilnehmerzahl, dem plötzlichem Ausfall einer Lehrkraft, der Verweigerung oder dem Wegfall einer für die Bildungsmaßnahme erforderlichen behördlichen Genehmigung, sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von Alpmia nicht zu vertreten sind, Bildungsmaßnahmen abzusagen.
Bereits gezahlte Gebühren werden in diesen Fällen erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche bei wesentlichen Änderungen oder Absage eines Kurses, sind ausgeschlossen.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie bzgl. Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Alpmia oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
8. Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer verpflichtet sich:
– die für die Feststellung zur Zugangsvoraussetzung zum Lehrgang und Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung erforderlichen Unterlagen und Nachweise rechtzeitig und vollständig vorzulegen;
– die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, insbesondere den Unterricht nicht zu stören, Geräte und Einrichtungen pfleglich zu behandeln und den Anweisungen der Mitarbeiter/innen der Alpmia im Rahmen der Hausordnung zu folgen;
– die technischen Voraussetzungen für eine stabile Internetverbindung zu schaffen sowie Headset und Kamera bereit zu halten;
– im eigenen Interesse regelmäßig und pünktlich an den Unterrichtseinheiten und an Maßnahmen zur Ermittlung des Bildungsstandes teilzunehmen; auf die Folgen in Bezug auf ein Nichterscheinen (siehe Punkt 5 der AGB) sei vorsorglich nochmals hingewiesen.
9. Ferien & Feiertage
9.1 Die Ferienregelung für die Bildungsmaßnahmen ist der Anlage „Ferien/Feiertge“ zu entnehmen.
9.2 An gesetzlichen (bundesweiten) Feiertagen findet kein Unterricht statt. Die ausgefallenen Unterrichtseinheiten werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
10. Datenschutz und Urheberrecht (Fotos / Filme / Kursinhalte)
10.1 Der Teilnehmer willigt ein, dass Alpmia zur ordnungsgemäßen Durchführung des Anmelde-, Abrechnungs- und Leistungsnachweisverfahrens seine Daten gem. den Vorgaben der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wie u.a. dem TMG elektronisch erfasst und bearbeitet.
10.2 Die Einwilligung des Teilnehmers kann jederzeit ohne Angaben von Gründen in Textform gegenüber Alpmia widerrufen werden.
10.3 Auf die dem Teilnehmer zur Verfügung gestellten, dauerhaft über die Homepage abrufbaren Datenschutzinformationen von Alpmia wird im Übrigen Bezug genommen.
10.4 Fotos und Filme, die während der Bildungsmaßnahmen, etwa während gemeinsamer Ausflüge gemacht werden, können in Werbematerialien von Alpmia oder im Internet veröffentlicht werden.
10.5 Die im Rahmen der Durchführung der Bildungsmaßnahmen verwendeten und dem Teilnehmer ausgehändigten Arbeits- und Lernmaterialien sind urheberrechtlich geschützt.
Sie oder Teile daraus dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Alpmia weder vervielfältigt, digitalisiert, veröffentlicht oder in irgendeiner Form oder in irgendeiner Art und Weise Dritten zur Verfügung gestellt, übersetzt oder zu anderen Zwecken, die nicht den Zwecken der Durchführung von Bildungsmaßnahmen durch Alpmia dienen, verwendet werden.
11. Haftung / Versicherung der Teilnehmer
11.1 Eine Haftung von Alpmia für Schäden, die dem Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss bzw. der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme entstehen, ist ausgeschlossen, sofern und soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Gleiches gilt für etwaige Schadensersatzansprüche eines Teilnehmers im Falle der Absage, zeitlichen Verlegung oder Abbruchs einer Bildungsmaßnahme (etwa wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl) durch Alpmia.
11.2 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten ausdrücklich nicht für Schäden, die auf einer zumindest grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Alpmia oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gänzlich unberührt bleibt darüber hinaus die Haftung für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
11.3 Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung von Alpmia im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag von Alpmia nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
11.4 Soweit von Alpmia die Versicherungspflicht obliegt, sind die Teilnehmer über die für Alpmia zuständige Verwaltungs- Berufsgenossenschaft, bzw. die zuständige Unfallkasse der Länder unfallversichert, unter der Voraussetzung, dass sie eine Krankenversicherung nachweisen können.
Unfallversichert sind dann alle Dienst- und Wegeunfälle im Zusammenhang mit der Bildungsteilnahme.
12. Nebenabreden / Salvatorische Klausel
12.1 Änderungen der vorliegenden AGB sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB es unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.


